Wir freuen uns, dass  Sie Interesse haben Mitglied der FDP Saar zu werden. Damit wir den  Aufnahmeprozess formell einleiten können möchten wir Sie bitten den  Aufnahmeantrag downzuloaden, ihn auszufüllen und zu unterschreiben und  hiernach zu Übersenden an:

 

FDP Kreisverband Saarpfalz

c/o Herrn Armin Jung

Biesinger Straße 18

66440 Blieskastel

 

DOWNLOAD AUFNAHMEANTRAG

 

Für Fragen im Rahmen des Erwerbs der Mitgliedschaft können Sie sich auch via E-Mail wenden an: s.kraemer@fdp-saar.de

 

§ 4 der Satzung der FDP Saar (Erwerb der Mitgliedschaft)

(1) Die Mitgliedschaft in der Partei wird erworben

1. durch Aufnahme nach förmlichem Antrag,

2. durch Übernahme von einem anderen Landesverband.

(2) Der Aufnahmeantrag kann bei dem zuständigen Ortsverband, dem  zuständigen Kreisverband, dem Landesverband oder dem Bundesverband  gestellt werden.

(3) Die Aufnahme erfolgt durch den Landesvorstand. Zuvor hat er den  zuständigen Ortsvorstand anzuhören. Im Falle kreisunmittelbarer  Mitgliedschaft ist der zuständige Kreisvorstand anzuhören. Der Beschluss über die Aufnahme ist dem Antragsteller, dem Ortsverband und dem  Kreisvorstand förmlich mitzuteilen. Hat der zuständige Ortsvorstand  gegen die Aufnahme Bedenken, so entscheidet der Landesvorstand nach  Anhörung des zuständigen Kreisvorstandes.

(4) Lehnt der Landesvorstand einen Antrag auf Aufnahme ab, so ist diese  Entscheidung dem zuständigen Ortsvorstand beziehungsweise dem  Kreisvorstand gegenüber zu begründen.

(5) Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Ablehnungsgründe.

 

§ 5 der Satzung der FDP Saar (Rechte und Pflichten der Mitglieder)

(1) Jedes Mitglied hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen des Satzung der Freien Demokratischen Partei (FDP) und dieser Satzung die Zwecke der  Partei zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen  Arbeit der Partei zu beteiligen.

(2) Die Mitglieder sind zur Beitragszahlung verpflichtet.

(3) Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ergibt sich aus der vom Bundesparteitag  zu beschließenden Beitragsordnung sowie aus den Beschlüssen des  Landesparteitages zum Beitrags- und Kassenwesen.

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