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Wir freuen uns, dass Sie Interesse haben Mitglied der FDP Saar zu werden. Damit wir den Aufnahmeprozess formell einleiten können möchten wir Sie bitten den Aufnahmeantrag downzuloaden, ihn auszufüllen und zu unterschreiben und hiernach zu Übersenden an:
FDP Kreisverband Saarpfalz
c/o Herrn Armin Jung
Biesinger Straße 18
66440 Blieskastel
DOWNLOAD AUFNAHMEANTRAG
Für Fragen im Rahmen des Erwerbs der Mitgliedschaft können Sie sich auch via E-Mail wenden an: s.kraemer@fdp-saar.de
§ 4 der Satzung der FDP Saar (Erwerb der Mitgliedschaft)
(1) Die Mitgliedschaft in der Partei wird erworben
1. durch Aufnahme nach förmlichem Antrag,
2. durch Übernahme von einem anderen Landesverband.
(2) Der Aufnahmeantrag kann bei dem zuständigen Ortsverband, dem zuständigen Kreisverband, dem Landesverband oder dem Bundesverband gestellt werden.
(3) Die Aufnahme erfolgt durch den Landesvorstand. Zuvor hat er den zuständigen Ortsvorstand anzuhören. Im Falle kreisunmittelbarer Mitgliedschaft ist der zuständige Kreisvorstand anzuhören. Der Beschluss über die Aufnahme ist dem Antragsteller, dem Ortsverband und dem Kreisvorstand förmlich mitzuteilen. Hat der zuständige Ortsvorstand gegen die Aufnahme Bedenken, so entscheidet der Landesvorstand nach Anhörung des zuständigen Kreisvorstandes.
(4) Lehnt der Landesvorstand einen Antrag auf Aufnahme ab, so ist diese Entscheidung dem zuständigen Ortsvorstand beziehungsweise dem Kreisvorstand gegenüber zu begründen.
(5) Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Ablehnungsgründe.
§ 5 der Satzung der FDP Saar (Rechte und Pflichten der Mitglieder)
(1) Jedes Mitglied hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen des Satzung der Freien Demokratischen Partei (FDP) und dieser Satzung die Zwecke der Partei zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Partei zu beteiligen.
(2) Die Mitglieder sind zur Beitragszahlung verpflichtet.
(3) Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ergibt sich aus der vom Bundesparteitag zu beschließenden Beitragsordnung sowie aus den Beschlüssen des Landesparteitages zum Beitrags- und Kassenwesen.
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